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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gegenstand der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit der mm markenagentur, die diese in den Gebieten der Unternehmensfilm-Produktion, Marketing-/ Film-/ Werbe-Beratung und -Planung, -Gestaltung, -Mittlung, -Durchführung, -Produktion, -Umsetzung für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden, gelten für alle Angebote, Konzeptions-, Produktions-, Lieferungs- und Werbeverträge, zugleich für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung folgende Bedingungen:

1. Preisangebot.
1.1 Die Preisangebote werden in Euro angegeben und sind, wenn nicht anders erwähnt, Preise die keine MwSt. und keine KSK beinhalten. Die Verbindlichkeit erlangen Sie erst mit der Bestätigung des Auftrages durch die Agentur.

1.2 Sämtliche Angebote sind einen Monat freibleibend. Auch bei abgeschlossenen Aufträgen behält sich die mm markenagentur Preiskorrekturen vor, die aufgrund einer Änderung der Erstehungskosten erforderlich sind.

2. Vergütung und Nutzungsrecht.

2.1 Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an deren Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und §§3 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Die Vergütung der Leistungen setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen: Entwurfshonorar, Produktionshonorar, Entgeld für zeitlich begrenztes Copyright, Werkhonorar.

 

2.2 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Jede anderweitige Nutzung ist nur mit Einwilligung der mm markenagentur und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

 

2.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/ oder Werkzeichnungen geliefert, gelten diese Bestimmungen ebenfalls.

 

2.4 Die Vorlage von Entwürfen, Skizzen, Konzepten, Probedrucken/ -Entwicklungen und Muster sowie sämtliche sonstige Leistungen, die die mm markenagentur und deren Partner für den Auftraggeber erbringt, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

2.5 Das im Bezug auf 2.1 und § 31 Abs. 1 UrhG, nach § 72 Abs. 1 UrhG eingeräumte Nutzungsrecht nach Urheberrecht gilt grundsätzlich nicht begrenzt für eine Laufzeit. Ist explizit ein Hinweis angegeben, gilt die angegebene Laufzeit. Sämtliche Nutzungsrechte, die zeitlich darüber hinaus gelten, werden schriftlich vereinbart und durch die mm markenagentur freigegeben werden (z.B. durch Inklusiv-Hinweis im Angebot) .

3. Fälligkeit der Vergütung.

3.1 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Agentur finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 60% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 20% nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten / oder im Falle von Film- & Fotoproduktionen nach Drehschluss (Zzgl RKZ) sowie 20% bei Ablieferung.

Sollte nach der 1. Korrekturschleife der Prozess länger als 2 Wochen durch den Auftraggeber verzögert werden, kann die Agentur die Schlussrate bereits zu diesem Zeitpunkt fordern.

 

3.2 Bei Zahlungsverzug erhebt die mm markenagentur für die erste Mahnung eine Gebühr in Höhe von 8,- €, für jede weitere Mahnung eine Gebühr von 16,- €, mindestens jedoch 5% des Rechnungsbetrages. Weitergehend wird die mm markenagentur Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Bei Banküberweisungen gilt der Tag an dem die Gutschriftanzeige bei der Agentur eingeht als Zahlungseingang.

 

3.3 Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme oder spätestens nach der zweiten Korrekturstufe des Teiles fällig. Absatz 3.1 ist zu beachten.

 

3.4 Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht der mm markenagentur das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 3.5 Alle gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderung alleiniges Eigentum der mm markenagentur.

 

 

 

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten.

4.1 Die mm markenagentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremd-leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

 

4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet die mm markenagentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertrags-abschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

4.3 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Kosten für Werbeanzeigen, Reproduktionen, Druck, Programmierung, Fahrtkosten, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

4.4 Spesen und Kosten für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

 

 

 

5. Eigentumsvorbehalt.

5.1 An Entwürfen, Konzeptionen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale von Entwürfen und Werkzeichnungen sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 

5.2 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

 

 

 

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster.

6.1 Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber zu prüfen und der Agentur für Druckreif erklärt zurückzugeben. Die Agentur haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Produktionsfreigaben gelten auch mündlich als verbindlich.

 

6.2 Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen.

 

6.3 Satzfehler werden kostenfrei berichtigt. Autorenkorrekturen werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit ab der zweiten Autorenkorrektur nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit zu einem Stundensatz von 160€ pro angefangener Stunde gesondert berechnet. Sollten mehrere Korrekturdurchläufe stattfinden muss gesondert schriftlich eine Vereinbarung bestehen, falls diese nicht berechnet werden sollen.

 

6.4 Die Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die mm markenagentur berechtigt, nach eigenem Ermessen - unter Berücksichtigung der bekannten Vorstellungen des Auftraggebers - die notwendige Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

 

6.5 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden der Agentur 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belegexemplare ( bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Die Agentur ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt ebenfalls für digitale Projekte und Anfertigungen. Diese dürfen online durch die mm gezeigt werden, sofern keine gesonderte Klausel schriftlich vereinbart wird & gelten als Referenz.

 

 

 

7. Lieferzeiten.

7.1 Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung. Sogenannte Fixtermine werden von der Agentur grundsätzlich nicht akzeptiert. Korrekturlaufzeiten unterbrechen die Lieferzeit.

 

7.2 Im Falle eines Lieferverzuges hat der Kunde nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der mm markenagentur, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Weitergehend Schadensersatzansprüche bei Leistungsverzug sind ausgeschlossen. In jedem Fall ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

 

7.3 Bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten, wie höhere Gewalt, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Vorlieferanten, Verzögerungen in der Fremdproduktion, auf dem Transportweg, bei Streiks und dergleichen, ist die mm markenagentur zur Lieferung nicht verpflichtet. Die Agentur kann jedoch nach Beseitigung solcher Hindernisse auf die Abnahme der Lieferung bestehen.

Achtung: Eine kostenfreie Verschiebung von Drehterminen ist nicht möglich. Dies gilt auch im Rahmen der Covid-Pandemie. Es fallen je nach Zeitraum der Verschiebung / Absage Stornokosten von 50-95% an. ( Bis 1 Monat: 50% - Ab 2 Wochen 80% - ab 1 Woche: 90%)

 

 

 

8. Geheimhaltungspflicht.

8.1 Die Agentur verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers.

 

8.2 Soweit die Agentur dritte Personen zur Erfüllung von Aufgaben heranzieht, werden diese zur gleichen Sorgfalt verpflichtet. Entstehende Unannehmlichkeiten durch solche Dritte werden in der Haftung rechtlich auf diese übertragen.

 

8.3 Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

 

 

 

9. Urheberrecht.

9.1 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von der Agentur unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist und sämtliche erforderlichen Berechtigungen nachweisen kann.

 

9.2 Für die Prüfung des Rechts der Verwendung von Vorlagen sowie der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

 

10. Beanstandungen.

10.1 Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Die mm markenagentur hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

 

10.2 Kleine Abweichungen hinsichtlich Schärfe, Kontrast und Farbwiedergabe sind unvermeidbar und berechtigen in keinem Fall zur Reklamation. Das gleiche gilt für die Beschaffenheit des verwendeten Materials.

 

10.2 Bei Nachbestellung sind Abweichungen von der Erstlieferung möglich.

 

10.3 Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns, wird im Sinne der Schadenminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

 

 

 

11. Haftung.

11.1 Mit der Genehmigung und Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen sowie Rohschnitten und Drehbüchern durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit von Text & Bild.

 

11.2 Für vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe, Reinausführungen oder ähnliches entfällt jede Haftung der Agentur.

 

11.3 Für die Wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe & Arbeiten haftet die Agentur nicht.

 

11.4 Soweit die mm markenagentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftraggeber/ Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragsnehmer/ Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit diese dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegen stehen.

 

11.5 Die Agentur haftet nur bei eigenem Verzug und von ihr zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.

 

11.6 Für durch unklare Auffassung des Auftrages entstandene Fehler haftet die Agentur nicht.

 

 

 

12. Firmentext.

Die Agentur behält sich das Recht vor, ihr Firmenzeichen nach Maßgabe entsprechender Übungen, Vorschriften oder Urheberrechtsdarstellung sowie zu Eigenwerbungszwecken im Endprodukt proportional größenmäßig dem Kunden deutlich untergeordnet anzubringen.

Rohdaten bleiben im alleinigen Besitz der Agentur und werden nicht weitergegeben.

 

13. Mündliche Vereinbarungen

Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich durch die Agentur bestätigt werden oder diese in keinem Konflikt zu den AGB der mm markenagentur stehen. Auftragserteilungen können durch den Kunden falls bereits eine Geschäftsbeziehung besteht auch mündlich verpflichtend von der mm markenagentur angenommen werden.

 

 

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehende Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse, ist der jeweilige Standort der durchführenden Abteilung der mm markenagentur, im Zweifelsfall Berlin (D), sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Ende.

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